Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 05/19)
1. Honorarsätze
Bis auf Widerruf gelten folgende Honorarsätze (zuzüglich 19% MwSt.):
Fortbildung
MitarbeiterInnen/Angehörige (60 Minuten) | € 140,- |
Führungskräfte (60 Minuten) | € 160,- |
MitarbeiterInnen/Angehörige (90 Minuten) | € 180,- |
Führungskräfte (90 Minuten) | € 200,- |
Supervision (Coaching)
Einzelgespräch MitarbeiterIn (50 Minuten) | € 65,- |
Einzelgespräch Führungskräfte (50 Minuten) | € 85,- |
Teamsupervision Mitarbeiter (60 Minuten) | € 140,- |
Teamsupervision Führungskräfte (60 Minuten) | € 160,- |
Teamsupervision Mitarbeiter (90 Minuten) | € 180,- |
Teamsupervision Führungskräfte (90 Minuten) | € 200,- |
Audit
Vorbereitung (60 Minuten) | € 80,- |
Durchführung (60 Minuten) | € 120,- |
Auditbericht (60 Minuten) | € 80,- |
Andere Zeiteinheiten über 90 Minuten richten
sich nach dem 90-Minuten-Honorarsatz. Überziehungen von mehr als 15 Minuten
werden in angefangenen 15-Minuten-Einhei- ten berechnet.
Fahrtkosten werden mit €
0,30 pro km zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer Gesamtfahrtzeit von mehr
als 30 Minuten berechnen wir pauschal den Preis von € 40,00 pro 30 Minuten Fahrzeit. Zu den Honorarsätzen/Fahrtkosten kommen zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
2. Gegenseitige Leistungen
Von Seiten des Fortbilders/Supervisors/Coaches/Auditors:
- Fortbildungen/Beratungen/Supervisionen/Audits werden mit Führungskräften kostenfrei telefonisch abgestimmt.
- Fortbildungen/Supervisionen/Audits
werden von unserer Seite absprache- gemäß vorbereitet, durchgeführt und
nachbereitet, gegebenenfalls nach- besprochen. Absprachen können nicht während
des Erbringens unserer Leistung verändert werden.
-
Zu unseren Leistungen
gehören bei Fortbildungen das Ausstellen von Zerti- fikaten (ab 4
U.-Std. auf der Basis einer von der Einrichtung zu erstellenden Datei
mit den Namen der Teilnehmenden - ohne Datei berechnen wir € 2,-
zuzüglich 19%MwSt. pro Zertifikat) und bei Supervisionen das Erstellen
von Protokollen.
Von Seiten der Einrichtung:
- Die Einrichtung ist verantwortlich für die Koordination der Termine und Gruppen.
- Die Einrichtung stellt die Fortbildungsräume und ggf. Getränke/Essen zur Verfügung.
- Die Einrichtung haftet für eine weitgehend störungsfreie Arbeitsatmosphäre. Sollten bei der Durchführung vereinbarter Fortbildungen/Supervisionen/Audits Störungen (z.B. Arbeitsverweigerung, aggressives Verhalten gegenüber dem Dozierenden/Coach/Auditor, dauerhafte Unruhe, ...) das Erbringen unserer Leistung erheblich beeinträchtigen, behalten wir uns vor, nach entsprechen- -den Mahnungen, die Fortbildung/Supervision abzubrechen. Abgerechnet wird dann bis zum Zeitpunkt des Abbruchs.
- Die vereinbarten Honorarsätze werden nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen gezahlt.
3.
Ausfall/Terminverschiebungen
- Müssen wir wegen Krankheit/Verhinderung/höherer Gewalt den vereinbarten Termin absagen oder deutlich verspätet beginnen, so wird dieser in Ihrem Sinne neu vereinbart (oder entfällt komplett). Eine Regressforderung kann dafür nicht erhoben werden.
- Für
Absagen/Terminverschiebungen von Seiten Ihrer Einrichtung entstehen prozentual
vom Honorarsatz (zuzüglich Mehrwertsteuern) folgende Kosten:
- Absage/Verschiebung bis 24 Std. vor dem Termin
0 %
- Absage/Verschiebung bis 24 Std. vor dem Termin
25 %
- Kurzfristige Absage/keine Absage
100%
- Ist die Anreise bereits erfolgt, muss diese
zusätzlich vergütet werden.
4.
Onlineunterricht/-coaching
Onlineunterricht/Onlinecoaching sind jederzeit
möglich (Programm Zoom). Erforderlich ist hierfür, dass die Teilnehmenden mit Einzelgeräten
mit Bild und Ton ausgestattet sind (wir empfehlen ausdrücklich nicht, dass
mehrere Teilnehmende sich einen Bildschirm teilen. Onlineunterricht eignet sich
nicht, wenn praktische Pflegehandlungen geübt werden sollen.
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